Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 Anwendungsbereich
1.1 Der Kunde erhält von der SKS-Kinkel Elektronik GmbH (nachfolgend SKS) die im jeweiligen Vertrag bezeichneten Vertragsgegenstände und Leistungen unter den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB).
1.2 Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer nach § 14 BGB.
1.3 Alle Lieferungen und Leistungen von SKS erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB sowie der im Einzelnen durch SKS erteilten Auftragsbestätigungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die SKS mit dem Kunden über die angebotenen Vertragsgegenstände und Leistungen abschließt. Dies gilt auch für den Fall, dass deren Geltung nicht noch einmal gesondert vereinbart wird.
1.4 Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Einschränkungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SKS hat ihnen im Einzelfall vor Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2 Vertragsgegenstand
2.1 Der Kunde erwirbt von SKS die im jeweiligen Vertrag bezeichnete mechanische bzw. technische Ausrüstung für den jeweiligen Zweck (nachfolgend Hardware).
2.2 Die vereinbarte Beschaffenheit der Hardware ergibt sich abschließend aus der mitgelieferten Produktbeschreibung. Die technischen Daten, Spezifikationen, Erläuterungen der Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten sowie sonstige Angaben in der mitgelieferten Produktbeschreibung verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit im Sinne von § 434 Abs. 1 BGB und nicht als selbstständige Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie. Garantien gelten nur als solche, wenn und soweit SKS diese ausdrücklich als Garantien bezeichnet.
2.3 Die Erbringung von Zusatzleistungen ist nicht Vertragsgegenstand und bedarf der separaten Vereinbarung. Die jeweils geltenden Stundensätze, Pauschalen und Vertragsbedingungen werden auf Anfrage mitgeteilt.
3 Vertragsschluss
3.1 Die Angebote von SKS sind freibleibend und unverbindlich.
3.2 Der Vertrag mit SKS kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Kunden zustande. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die von SKS herausgegebene Preisliste ist unverbindlich.
4.2 Maßgebend sind die von SKS im jeweiligen Angebot genannten Preise. Diese sind – soweit nicht anders vereinbart – bis 30 Tage nach Angebotsausstellung gültig.
4.3 Reparaturleistungen werden nach tatsächlich angefallenem Aufwand auf Stundensatzbasis abgerechnet. Ein unverbindlicher Kostenvoranschlag wird nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch den Kunden erstellt.
4.4 Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig und zahlbar mit Rechnungsstellung.
4.5 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Wegen Mängeln kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten und nur, wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist.
4.6 SKS ist berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist SKS berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
5 Versandkosten und sonstige Kosten
5.1 Bei einer Bestellung im Wert von über 150,00 EUR netto ist der Versand innerhalb Deutschlands (ohne Inseln) für den Kunden kostenfrei, sofern die Sendung für den regulären Postversand geeignet ist.
5.2 Bei einer Bestellung unterhalb des Werts nach Ziffer 5.1 fallen Versandkosten von 7,90 EUR netto sowie ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 6,00 EUR netto zu Lasten des Kunden an.
5.3 Im Falle einer Reparatur fallen gesonderte und im jeweiligen Angebot aufgeschlüsselte Versandkosten an, sofern die Leistung nicht beim Kunden vor Ort erbracht wird. Der Kunde hat hier unabhängig vom Rechnungsbetrag sämtliche Versandkosten zu tragen.
5.4 Im Falle einer Rücknahme hat der Kunde die anfallenden Versandkosten zu tragen.
6 Liefer- und Leistungszeit
6.1 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr der anderen Vertragspartei ohne Versicherung ab Werk Hof.
6.2 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung und nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, vereinbarten Anzahlungen und eventuellen Einwilligungen der anderen Vertragspartei in die Ausführungsunterlagen. Sie endet mit dem Tag, an dem der Liefergegenstand das Werk SKS verlässt oder wegen Versandunmöglichkeit oder bei Nichtzahlung im Falle vereinbarter Vorkasse eingelagert wird. Verlangt die andere Vertragspartei nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrags, so beginnt die neue Lieferfrist erst mit Absendung der geänderten Auftragsbestätigung durch SKS.
6.3 Hält SKS eine vereinbarte Frist infolge eines Umstandes, den SKS zu vertreten hat, nicht ein, so ist die andere Vertragspartei verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Lieferung zu setzen. Nach deren Ablauf ist die andere Vertragspartei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes verlangt werden.
6.4 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei den Lieferanten oder Unterlieferanten von SKS eintreten – hat SKS auch bei verbindlich vereinbarten festen Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen SKS, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
6.5 Wenn die Behinderung länger als drei (3) Monate dauert, ist die andere Vertragspartei nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz kann nicht verlangt werden.
6.6 SKS ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die andere Vertragspartei würde dadurch unangemessen benachteiligt
7 Rücknahme
7.1 Sofern vereinbart, nimmt SKS die vom Kunden bestellten Vertragsgegenstände innerhalb von maximal
einen (1) Monat nach Auslieferung (Datum des Lieferscheins) zurück. Die Rücksendung muss über das SKS Retourenformular angemeldet werden. Die Gutschrift erfolgt über den kompletten Warenwert zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, falls das Siegel unversehrt ist. Bei Siegelbruch wird die Gutschrift um 20 % des ursprünglich berechneten Warenwertes zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer reduziert.
7.2 Es können ausschließlich fabrikneue, ungebrauchte und originalverpackte Vertragsgegenstände zurückgenommen werden.
7.3 Speziell für den Kunden angefertigte Vertragsgegenstände sind von einer Rücknahme ausgeschlossen.
8 Untersuchungs- und Rügepflicht
Den Kunden trifft in Bezug auf alle Lieferungen durch SKS in Durchführung des jeweiligen Vertrags eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend § 377 HGB. Demnach hat der Kunde offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen, schriftlich gegenüber SKS zu rügen.
9 Sach- und Rechtsmängel
9.1 SKS leistet bei Sachmängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu überlässt SKS dem Kunden neue und mangelfreie Hardware oder beseitigt den Mangel. Als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn SKS dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.
9.2 Bei Rechtsmängeln leistet SKS zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu verschafft SKS dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an der gelieferten Hardware oder an ausgetauschter oder geänderter gleichwertiger Hardware.
9.3 SKS ist berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde zumindest einen angemessenen Teil des Rechnungsbetrags bezahlt hat.
9.4 Der Kunde ist verpflichtet, die neue Hardware zu übernehmen, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht zu erheblichen Nachteilen führt.
9.5 Schlagen zwei (2) Versuche der Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Er hat dabei ausdrücklich und schriftlich darauf hinzuweisen, dass er sich das Recht vorbehält, bei erneutem Fehlschlagen vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.
9.6 Schlägt die Nacherfüllung auch in der Nachfrist fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Rechnungsbetrag mindern, außer es liegt ein unerheblicher Mangel vor. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels leistet SKS im Rahmen der in diesen AGB festgelegten Grenzen.
9.7 Erbringt SKS Leistungen bei der Fehlersuche oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, kann SKS hierfür eine Vergütung entsprechend den üblichen Sätzen verlangen. Das gilt insbesondere, wenn ein Mangel nicht nachweisbar oder nicht SKS zuzurechnen ist. Zu vergüten ist außerdem der Mehraufwand auf Seiten von SKS, der dadurch entsteht, dass der Kunde seinen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
9.8 Wird Ware im Rahmen eines Retourenprozesses an SKS aufgrund eines etwaigen Mangels zurückgesendet und stellt sich im Rahmen der anschließenden internen Bewertung heraus, dass die Kriterien eines Gewährleistungsfalles nicht erfüllt sind, so wird die Ware nach Ablauf von zwölf (12) Werktagen unentgeltlich entsorgt, sofern durch den Kunden keine anderweitig lautende schriftliche Erklärung erfolgt ist. Diese genannte Frist tritt mit schriftlicher Information des Kunden durch SKS in Kraft.
9.9 Aus sonstigen Pflichtverletzungen von SKS kann der Kunde Rechte nur herleiten, wenn er diese gegenüber SKS schriftlich gerügt und eine Nachfrist zur Abhilfe eingeräumt hat. Das gilt nicht, soweit nach der Art der Pflichtverletzung eine Abhilfe nicht in Betracht kommt. Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die in diesen AGB festgelegten Grenzen.
9.10 Für eine nur unerhebliche Abweichung von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln. Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung, nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Softwarefehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch, wenn Komponenten zusammen mit Produkten eingesetzt werden, die nicht von SKS geliefert wurden und demnach nicht systemkonform sind (insbesondere die Integration von Drittherstellerkomponenten in das SKS BUS-System oder die Speisung von Drittherstellerkomponenten durch die Systemspannungsversorgung des SKS BUS) sowie bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte.
10 Verjährung
10.1 Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beträgt vierundzwanzig (24) Monate und beginnt mit der Lieferung der Hardware.
10.2 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SKS, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Personenschäden oder Rechtsmängeln i. S. d. § 438 Abs. 1 Nr. 1a BGB sowie bei Garantien i. S. v. § 444 BGB gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, ebenso bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
11 Eigentumsvorbehalt
11.1 Die Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln Eigentum von SKS.
11.2 Die aus einer Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstehenden Forderungen des Kunden einschließlich aller Nebenrechte tritt der Kunde hiermit schon jetzt an SKS zur Sicherung ab, und zwar auch insoweit, als die Vorbehaltsware verarbeitet oder eingebaut ist. Im letzteren Fall erfasst die Abtretung denjenigen Teil des Forderungswertes, den die Vorbehaltsware im Verhältnis zur Gesamtsache hat.
11.3 Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber SKS nachkommt, ist er ermächtigt, die an SKS abgetretenen Forderungen auf Rechnung von SKS in eigenem Namen einzuziehen. Der Kunde wird auf Verlangen von SKS jederzeit über den Stand der abgetretenen Forderungen informieren. SKS nimmt die Forderungsabtretung an.
11.4 Das Risiko der Nichtlieferung von Dritten trägt SKS nur dann, wenn die Bestellung beim Lieferanten nicht rechtzeitig erfolgt ist oder SKS sonst hierfür verantwortlich gemacht werden kann.
12 Urheberrechte
12.1 Die dem Kunden überlassenen Unterlagen in Form von Bedienungsanleitungen, Abbildungen, Zeichnungen und Produktbeschreibungen sind urheberrechtlich geschützt.
12.2 Der Kunde darf die zugunsten von SKS geschützten Werke nur zur Durchführung des Vertragsverhältnisses verwenden. Weitergehende Nutzungen wie die körperliche Verwertung oder die öffentliche Wiedergabe zu anderen Zwecken als zur Durchführung des Vertragsverhältnisses sind nicht gestattet.
12.3 Speziell für den Kunden angefertigte Bedienungsanleitungen, Abbildungen, Zeichnungen und Produktbeschreibungen sind bei Nichtzustandekommen eines Vertragsverhältnisses unaufgefordert herauszugeben. Die Kosten für die Herausgabe – insbesondere Versandkosten – hat der Kunde zu tragen.
12.4 Der Benutzer hat an Standardsoftware und Firmware das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung in unveränderter Form mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen und auf den vereinbarten Geräten. Der Besteller darf ohne ausdrückliche Vereinbarung eine Sicherungskopie der Standardsoftware erstellen.
13 Haftung
13.1 Soweit sich aus diesen Bedingungen einschließlich der nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt, haftet SKS bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften bis zur jeweiligen Rechnungssumme und vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen.
13.2 Auf Schadensersatz haftet SKS – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SKS, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerhebliche Pflichtverletzung), nur: für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von SKS jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
13.3 Die sich aus vorgenannten Bestimmungen ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden SKS nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Waren übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
13.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten oder kündigen, wenn SKS die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere nach §§ 648, 650 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
13.5 SKS bleibt der Einwand des Mitverschuldens unbenommen.
13.6 Für die Verjährungsfrist gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
14 Datenschutz
14.1 Der Kunde und SKS sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen vertraulichen Informationen – insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse – zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln. Dem Empfänger vertraulicher Informationen ist es insbesondere untersagt, vertrauliche Informationen Dritten zugänglich zu machen oder Dritten den Zugang zu diesen zu ermöglichen.
14.2 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass bei der Reparatur von Hardware durch SKS die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und insbesondere die formalen Anforderungen einer Auftragsverarbeitung nach
Art. 28 DS-GVO eingehalten werden.
15 Schlussbestimmungen
15.1 Leistungsort ist der Geschäftssitz von SKS.
15.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz von SKS.
15.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.