Sicherheit ist uns wichtig – KfW-Förderung geht weiter!
Ob Neubau oder Bestandsimmobilie, profitieren Sie von den aktuellen Fördermitteln der KfW.
KfW-Förderung
Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen im Bereich „Altersgerechtes Umbauen“ und „Einbruchschutz“ zählen u.a. Baugebundene Assistenzsysteme wie zum Beispiel (Bild-) Gegensprechanlagen.
Die technischen Mindestanforderungen sind verpflichtend für die Förderung. Diese finden Sie auf dem Formblatt „Altersgerecht Umbauen (159, 455) - Anlage Technische Mindestanforderungen und förderfähige Kosten“ für Kredit 159.
Formblatt 159: Bestellnummer KfW 600 000 3991
Formblatt 455 (B,E): Bestellnummer KfW 600 000 3911
Weitere Informationen finden Sie auf www.kfw.de
